Eine wichtige Zugangsbeschränkung für viele Studiengänge ist der NC – der Numerus Clausus. Das ist Latein und bedeutet übersetzt „geschlossene Anzahl“. Entscheidend sind bei der Bewerbung für einen solchen Studiengang die Abiturnote und die gesammelten Wartesemester.

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Universitätsinterner Numerus Clausus (NCU)

Beim universitätsinternen NC steht für jeden Studiengang eine bestimmte Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung. Diese Anzahl wird vor Bewerbungsstart genau festgelegt.

90 Prozent (bei bestimmten Studiengängen auch 80 Prozent) der verfügbaren Studienplätze werden über die Abiturbestnote vergeben. Hinzu kommen noch 10 Prozent (bei bestimmten Studiengängen auch 20 Prozent), bei denen die Vergabe über die angesammelte Wartezeit erfolgt.

Bundesweiter Numerus Clausus

Für bestimmte Studiengänge erfolgt die Bewerbung bei einer zentralen Stelle, der Stiftung für Hochschulzulassung:

  • (Human-)Medizin
  • Pharmazie
  • Tiermedizin (Veterinärmedizin)
  • Zahnmedizin

Wichtige Informationen zum Bewerbungsverfahren für diese Studiengänge mit bundesweitem NC finden Sie bei der Stiftung für Hochschulzulassung.

Woran erkennt man, ob bei einem Studiengang ein NC gilt?

Auf jeder Studiengangsseite finden Sie unter der Rubrik „Zulassungsbeschränkung“ die Information, ob der Studiengang örtlich zulassungsbeschränkt, bundesweit zulassungsbeschränkt oder zulassungsfrei ist. In den ersten beiden Fällen gilt ein NC.

Zur Orientierung wird der NC aus dem letzten Zulassungsverfahren ebenfalls auf der Studiengangseite angezeigt. In der Regel ändern sich NC-Werte nur unwesentlich von einem zum nächsten Semester.

Wie sammelt man Wartesemester?

Nach dem Schulabschluss hat jede Abiturientin und jeder Abiturient die Möglichkeit, Erfahrungen zu sammeln, eine Ausbildung zu machen und zu schauen, welches Studium zu ihr oder ihm passen könnte. In dieser Zeit, also zwischen dem Zeitpunkt des Abiturs und der Bewerbung für ein Studium, sammelt man automatisch Wartesemester. Ein halbes Jahr entspricht dabei einem Wartesemester.

Sie müssen sich dafür nicht registrieren oder irgendwo anmelden. Studieren Sie allerdings in dieser Zeit an einer deutschen Hochschule, dann wird diese Zeit NICHT als Wartezeit angerechnet. Ausbildung, Au Pair, Freiwilligendienste oder ein Studium im Ausland zählen als Wartezeit.

Wie wirken sich Wartesemester aus?

Da für 10 Prozent der verfügbaren Studienplätze (je Studiengang) die angesammelte Wartezeit berücksichtigt wird, erhöht sich mit steigender Wartezeit bei gleicher Abiturnote die Chance, einen Studienplatz zu bekommen. Wer beispielsweise einen Abiturdurchschnitt von 2,0 erreicht und drei Wartesemester gesammelt hat, hat bessere Chancen als jemand mit dem Abiturdurchschnitt 2,0 und einem Wartesemester.

Den Abiturdurchschnitt verbessert man durch Wartezeit nicht.

Der NC steht erst nach Abschluss des Auswahlverfahrens fest. Keiner weiß also bis dahin, wie der NC in diesem Semester ausfallen wird. Er kann erst bestimmt werden, nachdem die Uni weiß, wie viele Bewerber:innen es für den Studiengang gab und mit welchen Abiturnoten sich diese beworben haben.

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