Gegenstand des Lehramtsstudiums Spanisch sind die spanische Literatur und Sprache sowie die spanischsprachigen Kulturräume auf der Iberischen Halbinsel und in Lateinamerika. Im Studium erwerben Sie fachspezifische Kompetenzen auf den Gebieten Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft, Kulturstudien und Sprachpraxis. In der Fachdidaktik beschäftigen Sie sich mit dem Lernen und Lehren des Spanischen als Fremdsprache und werden über erste Hospitations- und Unterrichtserfahrungen auf den Spanischunterricht an Schulen vorbereitet.

Auf einen Blick

  • Studienrichtung

    Lehramt und Erziehungswissenschaften, Geistes- und Sprachwissenschaften
  • Studientyp

    grundständig
  • Abschluss

    Staatsexamen
  • Lehrsprache

    Deutsch, anteilig fremdsprachlich
  • Studienform

    Teilzeit, Vollzeit
  • Studienbeginn

    Wintersemester
  • Zulassungsbeschränkung

    zulassungsfrei
  • Regelstudienzeit

    9 Semester

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Video "Das sagen die Studierenden"

Zugangsvoraussetzungen

Allgemeine Hochschulreife

Die Vorlage eines phoniatrischen Gutachtens ist verbindliche Immatrikulationsvoraussetzung.

Ein phoniatrisches Gutachten kann nur von einem Facharzt für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen (Phoniater und Pädaudiologe) oder einem Facharzt für HNO-Heilkunde mit der Zusatzbezeichnung Stimm- und Sprachstörungen erstellt werden und ist kostenpflichtig. Ein logopädisches Gutachten ist nicht ausreichend.

Eine Übersicht über die zuständigen Fachärzte an Ihrem Heimat- oder Studienort finden Sie in Ärzteverzeichnissen, Telefonbüchern und im Internet. Darüber hinaus können Sie diese bei Ihrer Krankenkasse erfragen.

 

Zu Studienbeginn:

  • Kenntnisse in Spanisch auf Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens

Zur Anmeldung der Ersten Staatsprüfung bis Prüfungszeitraum Winter 2025/26:

  • Nachweis von Lateinkenntnissen oder Kenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen jeweils auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (eine davon kann Spanisch sein)

Zur Anmeldung der Ersten Staatsprüfung ab Prüfungszeitraum Sommer 2026:

  • Nachweis von Lateinkenntnissen oder Kenntnisse einer Fremdsprache auf dem Niveau B2 und einer weiteren Fremdsprache auf dem Niveau B1des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (eine Fremdsprache kann Spanisch sein)

Inhalte

Sprachwissenschaft (Linguistik)

  • Einführung in die spanische Sprachwissenschaft
  • Geschichte, Strukturen und Funktionen des Spanischen
  • System und Varietäten des Spanischen
  • Themen und Theorien der Hispanophonie

Literaturwissenschaft und Kulturstudien

  • Einführung in die spanische Literatur- und Kulturwissenschaft
  • Akteure, Gattungen und Epochen der Literatur- und Kulturgeschichte des spanischsprachigen Raumes
  • theoriegestützte Analyse literarischer Texte und medialer Artefakte (z. B. Kino, Fernsehen, Theater, Oper)
  • hispanophone Literaturen und Kulturen

Fachdidaktik

  • fremdsprachendidaktische Theorien
  • Modelle und Prinzipien modernen Fremdsprachenunterrichts
  • Reflexion und Erprobung der Theorien in zwei begleiteten Fachpraktika

Sprachpraxis und Landeskunde

  • Rezeption und Produktion spanischer Texte zu allgemeinsprachlichen Themen sowie zu kulturellen, politischen und sozialen Phänomenen Spaniens und der hispanophonen Länder (Niveau C1 bis C1+)

 

Das Studium hat einen Umfang von 270 Leistungspunkten (LP); davon entfallen 20 LP auf die Wissenschaftliche Arbeit, die im neunten Semester angefertigt wird. Die Wissenschaftliche Arbeit wird in einem der beiden Lehramtsfächer, deren Fachdidaktik oder in den Bildungswissenschaften geschrieben. In jedem Studienjahr werden in der Regel 60 LP erworben. Leistungspunkte werden für bestandene Modulprüfungen vergeben. Ein Leistungspunkt entspricht einem Arbeitsaufwand der Studierenden von 30 Zeitstunden im Präsenz- und Selbststudium sowie für die Prüfungsvorbereitung und -durchführung.

Im Bereich des Faches Spanisch sind 5 Pflichtmodule und 2 Wahlpflichtmodule (=80 LP) zu absolvieren sowie 4 Pflichtmodule in der Fachdidaktik (inkl. SPS). Schulpraktische Studien sind integraler Bestandteil der Fachdidaktikmodule.

Der Studiengang beinhaltet zwei gleichwertige Lehramtsfächer (je 80 LP), Schulpraktische Studien (25 LP), den Bereich Bildungswissenschaften (35 LP), Ergänzungsstudien (20 LP) und das Staatsexamen. Die Erste Staatsprüfung umfasst 30 LP und ergibt sich aus der wissenschaftlichen Arbeit (20 LP) und den mündlichen Prüfungen im Fach und seiner Didaktik sowie den schriftlichen Prüfungen in den Bildungswissenschaften (10 LP).

Bei der Wahl des zweiten Kernfaches beachten Sie bitte die gültigen Fächerkombinationen.  

  • fünf Pflichtpraktika in verschiedenen Studienbereichen (Hospitations- und eigene Unterrichtsstunden in Schulen)
  • ein obligatorisches Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ zur Vorbereitung auf einen sprechintensiven und kommunikativen Berufsalltag
  • ein obligatorisches Modul zur "Politischen Bildung und Medienbildung"
  • Auslandsaufenthalte im Studium sind möglich
  • ab dem dritten Fachsemester als Lehramtserweiterungsfach studierbar

Das Studium bereitet Sie auf die berufliche Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer vor. Ihr Studienabschluss an der Universität Leipzig (Erste Staatsprüfung) berechtigt Sie zur Aufnahme des Vorbereitungsdienstes. Nachdem Sie diesen mit der Zweiten Staatsprüfung abgeschlossen haben, können Sie in der gewählten Schulform und den gewählten Fächern im gesamten Bundesgebiet als Lehrerin oder Lehrer tätig sein.

Alternativ ist mit dem Abschluss des Staatsexamens im Fach Spanisch auch eine Tätigkeit in der Erwachsenenbildung oder anderen Institutionen möglich, in denen neben Sprachbeherrschung und breiter Wissensanwendung auf sprach-, literatur- und kulturwissenschaftlichem Gebiet didaktische Kompetenz gefragt ist.

Bis spätestens zur Anmeldung der Ersten Staatsprüfung ist ein mindestens dreimonatiger Auslandsaufenthalt in einem spanischsprachigen Land nachzuweisen. Der Auslandsaufenthalt ist von den Studierenden unter Beratung durch das Institut selbst zu organisieren und sie haben vor Antritt insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die im Ausland erbrachten Studienleistungen oder die belegten Module am entsendenden Institut anerkannt und auf den Studiengang angerechnet werden. Als Gastuniversitäten werden v. a. diejenigen empfohlen, mit denen Austauschpartnerschaften am Institut für Romanistik bestehen. Die Studierenden können sich zur Beratung an die entsprechenden Länderkoordinatoren/-innen des Instituts für Romanistik wenden.

Bewerbung

Studienbeginn: Wintersemester
Zulassungsbeschränkt (NCU): nein
Bewerbungsfrist: 02.05. – 15.09.
Bewerbungsportal: AlmaWeb

Weiterführende Informationen finden Sie auf unseren Seiten „Online-Bewerbung” und „Bewerbung für ein Lehramtsstudium”.

Die oben genannte Bewerbungsfrist gilt auch für das Lehramtserweiterungsfach
Bitte beachten Sie unbedingt die Voraussetzungen, unter denen ein Lehramtserweiterungsfach aufgenommen werden kann.

Internationale Studierende finden Informationen zu den Bewerbungsfristen und zum Bewerbungsverfahren auf der Seite „International”.

Studienangebot im Wintersemester: 3. FS, 5. FS, 7. FS und 9. FS – jeweils zulassungsfrei
Studienangebot im Sommersemester: 2. FS, 4. FS, 6. FS und 8. FS – jeweils zulassungsfrei
Bewerbungsfrist: 02.05. – 15.09. für Wintersemester; 01.12. – 15.03. für Sommersemester
Bewerbungsportal: AlmaWeb
besondere Immatrikulationsvoraussetzungen: Anrechnungsbescheid, phoniatrisches Gutachten

Diese Informationen gelten auch für das Lehramtserweiterungsfach.
Bitte beachten Sie unbedingt die Voraussetzungen, unter denen ein Lehramtserweiterungsfach aufgenommen werden kann.

Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer Seite „Bewerbung für höhere Fachsemester”.

Internationale Studierende finden Informationen zu den Bewerbungsfristen und zum Bewerbungsverfahren auf der Seite „International”.

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Von oben fotografiert: Das Foyer des Geisteswissenschaftlichen Zentrums, Foto: Christian Hüller
Etagenblick im Inneren des Geisteswissenschaftlichen Zentrums, Foto: Christian Hüller
Nahaufnahme einer Landkarte, Foto: Christian Hüller