An der Universität Leipzig studieren viele junge Menschen, die bereits Eltern sind oder während ihres Studiums zu solchen werden. Dies stellt die Studierenden meist vor besondere finanzielle und organisatorische Herausforderungen. Damit das Studium mit Nachwuchs erfolgreich verläuft, bieten das Studentenwerk, der Student_innenRat (kurz StuRa) und die Uni Leipzig besondere Unterstützung an.
Das sollten studentische Eltern wissen
Schwangere Studentinnen und Studierende mit Kind haben besondere Bedürfnisse, Fragen und Probleme. Bei der Sozialberatung des Studentenwerks oder des Student_innenRats (StuRa) finden sie Rat in Fragen zur Organisation, Finanzierung, Antragstellung, zum Mutterschutz und vielem mehr. Zusätzlich zu den Sprechzeiten bietet das Studentenwerk in regelmäßigen Abständen Informationsveranstaltungen für werdende Eltern zum Thema „Nachwuchs erwartet – und nun?!?“ an.
Bei Anfragen zur speziellen Organisation des Studiums steht auch die Zentrale Studienberatung als Anlaufstelle zur Verfügung.
Der Familienservice des Gleichstellungsbüros der Universität Leipzig informiert und sensibilisiert zum Thema „Vereinbarkeit von Wissenschaft und Studium mit Beruf und Familie“ und organisiert verschiedene Veranstaltungen für Studierende mit Kind, wie beispielsweise zweimal im Jahr das Familienfrühstück in der Mensa am Park in Zusammenarbeit mit dem Studentenwerk Leipzig. Das Frühstück bietet den Eltern die Gelegenheit, sich in lockerer Atmosphäre über Fragen und Probleme auszutauschen, die ein Studium mit Kind mit sich bringt. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Mutterschutz
Das Mutterschutzgesetz gilt auch für schwangere und stillende Studentinnen. Das Gesetz schützt die Gesundheit einer werdenden Mutter und die ihres Kindes am Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor der Geburt bzw. dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. In dieser Zeit darf eine schwangere Studentin nicht an Lehrveranstaltungen und/oder Prüfungen teilnehmen, es sei denn sie verzichtet offiziell auf das Schutzrecht. Das Mutterschutzgesetz gilt aber während der gesamten Schwangerschaft, nach der Entbindung und auch der Stillzeit.
Alle Informationen zum Mutterschutz für Studentinnen sowie einen Leitfaden zur Meldung einer Schwangerschaft hat das Gleichstellungsbüro zusammengestellt.
Beurlaubung und Elternzeit
Die Universität Leipzig versucht Studierenden mit Kind in ihrer Doppelbelastung durch eine flexiblere Studienorganisation zu unterstützen. So können sich schwangere Studentinnen in der Regel ein Semester, Studierende mit Kind bis zu sechs Semester (Elternzeit) beurlauben lassen. Die „wichtigen Konsequenzen einer Beurlaubung vom Studium“ sind in der Broschüre „Studieren mit Kind in Leipzig“ nachzulesen.
Teilzeitstudium
Ein Teilzeitstudium ist möglich, wenn die Studienordnung eines Studienganges diese Option vorsieht und der/die Studierende aus wichtigen Gründen nicht in Vollzeit studieren kann. Einer dieser Gründe kann eine Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit oder die Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren sein. Weitere Informationen bietet die Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums.
Mit Kind in die Vorlesung?
Studierende Eltern sollten sich an die Lehrenden wenden, wenn sie ihr Kind mit in eine Lehrveranstaltung nehmen wollen. Wichtig ist, dass weder die Kinder einer Gefahr ausgesetzt sind, noch die Qualität der Lehrveranstaltung in größerem Maße beeinträchtigt wird. Die Empfehlung zur Anwesenheit von Kindern in Lehrveranstaltungen ist auf der Website des Gleichstellungsbüros nachzulesen.
Das Studentenwerk Leipzig bietet für Kinder von Studierenden verschiedene Betreuungsmöglichkeiten. Neben den Kindertagesstätten „Am Gutenbergplatz“, „Villa Unifratz“ und dem Integrationskindergarten „Einsteinchen“ unterstützt der sogenannte „Kinderladen“ am Campus Augustusplatz Eltern, die ihr Kind stundenweise, also zum Beispiel während einer Lehrveranstaltung, betreuen lassen möchten.
Die „Zappelkiste“ wird vom Verein Studentische Eltern Leipzig e.V. in Räumlichkeiten des Studentenwerks betrieben. Studentische Eltern finden hier einen Ort zum Spielen, Ausruhen, Treffen und Studieren.
BAföG, Elterngeld, Landeserziehungsungeld und Sozialleistungen – studentischen Eltern stehen vielfältige Möglichkeiten zur Beantragung finanzieller Unterstützung zur Verfügung. Einen Überblick zu den Finanzierungsmöglichkeiten bietet die Broschüre „Studieren mit Kind in Leipzig“.
In den Mensen und Cafeterien des Studentenwerks Leipzig spielt Familienfreundlichkeit eine wichtige Rolle. In fast allen Mensen und Cafeterien gibt es Kinderspielecken und Familientische, auch Wickelmöglichkeiten und Hochstühle sind fast überall vorhanden. In der Mensa am Park können Eltern Brei und Speisen für ihr Kind in einer eigens dafür vorgesehenen Mikrowelle erwärmen.
Mit der Kinderkarte können Studierende den Kinderteller, ein kostenloses Essen pro Tag, für ihr Kind erhalten. Die Kinderkarte muss beim Studentenwerk beantragt werden und gilt für Kinder ab dem ersten bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres.
Das Studentenwerk Leipzig empfiehlt besonders drei Wohnheime für studentische Eltern – egal ob alleinerziehende/r Mutter oder Vater oder Paare mit Kind. Diese Wohnheime verfügen über integrierte Kindergärten und teilweise auch über eine Kinderkrippe.
Studium und Kind - geht das? Wie passt das zusammen und wie sieht der Alltag aus? Studentische Eltern und Expertinnen zentraler Anlaufstellen erzählen im Video, wie ein Studium mit Kind an der Universität Leipzig gemeistert werden kann: