Auf einen Blick

  • Studienrichtung

    Lehramt und Erziehungswissenschaften, Informatik und Mathematik
  • Studientyp

    grundständig
  • Abschluss

    Staatsexamen
  • Lehrsprache

    Deutsch
  • Studienform

    Vollzeit, Teilzeit
  • Studienbeginn

    Wintersemester
  • Zulassungsbeschränkung

    örtlich zulassungsbeschränkt
  • Regelstudienzeit

    10 Semester

  • NC

    Im letzten Auswahlverfahren erhielten alle Studienbewerberinnen und -bewerber einen Studienplatz.

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Video "Das sagen die Studierenden"

Zugangsvoraussetzungen

Allgemeine Hochschulreife, Fachgebundene Hochschulreife

Die Vorlage eines phoniatrischen Gutachtens ist verbindliche Immatrikulationsvoraussetzung.

Ein phoniatrisches Gutachten kann nur von Fachärzt:innen für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen (Phoniatrie und Pädaudiologie) oder Fachärzt:innen für HNO-Heilkunde mit der Zusatzbezeichnung Stimm- und Sprachstörungen erstellt werden und ist kostenpflichtig. Ein logopädisches Gutachten ist nicht ausreichend.

Eine Übersicht über die zuständigen Fachärzt:innen an Ihrem Heimat- oder Studienort finden Sie in Ärzteverzeichnissen, Telefonbüchern und im Internet. Darüber hinaus können Sie diese bei Ihrer Krankenkasse erfragen.

  • keine besonderen Sprachkenntnisse erforderlich

Inhalte

Ziel des Studiums ist der Erwerb von fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und fach-praktischen sowie bildungswissenschaftlichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den gewählten Fächern, die als Grundlage für die Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrages im gewählten Lehramt erforderlich sind. Das Studium soll die Voraus­setzungen für die Aufnahme des Vorbereitungsdienstes für dieses Lehramt schaffen.

Dieses Fach kann auch als Lehramtserweiterungsfach zusätzlich zu den bereits studierten Fächern im Lehramtsstudiengang gewählt werden.

Alle wichtigen Bestimmungen zu Inhalt und Aufbau des Studienganges Staatsexamen für das Höhere Lehramt an Gymnasien werden durch die Studien- und Prüfungsordnungen geregelt. Die Studierenden immatrikulieren sich in den Staatsexamensstudiengang, entscheiden sich für zwei Fächer und legen dabei fest, welches von beiden das erste Fach ist. Welche Fächer miteinander kombiniert werden können, ist in der Lehr­amts­prüfungsordnung (LAPO I) festgelegt.

Das Fach Mathematik ist eines von zwei Fächern des zehnsemestrigen Studienganges, der einen Arbeitsaufwand von insgesamt 300 Leistungspunkten (LP, pro Semester 30) umfasst, davon 95 LP für dieses Fach und die dazugehörige Fachdidaktik. Dazu kommen ein zweites Fach (95 LP) sowie Module aus dem bildungswissenschaftlichen Bereich (35 LP), den Ergänzungsstudien (15 LP), das Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ (5 LP), die Schulpraktischen Studien (25 LP) sowie die wissenschaftliche Arbeit und die mündlichen und schriftlichen Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung (30 LP).

Ein Leistungspunkt entspricht einem Arbeitsaufwand von 30 Zeitstunden (Präsenz- und Selbststudium, Prüfungsvorbereitung und -durchführung). Das Fach Mathematik besteht aus Modulen, die einen Verbund zeitlich begrenzter und in sich geschlossener met­ho­disch oder inhaltlich ausgerichteter Lehrveranstaltungen bezeichnen und mit einer Modul­prüfung abgeschlossen werden, auf deren Grundlage die Leistungspunkte vergeben wer­den.

Bei der Wahl des zweiten Kernfaches beachten Sie bitte die gültigen Fächerkombinationen (s. Lehramt an Gymnasien).

Die Studierenden des Höheren Lehramtes für Gymnasium werden auf die berufliche Tätigkeit als Lehrer und Lehrerin an Gymnasien des gesamten Bundesgebietes vorbereitet. Die berufspraktische und -theoretische Ausbildung wird in einem einjährigen Vorbe­rei­tungs­dienst fortgesetzt und schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab.

Außer der Lehrtätigkeit ergeben sich durch die breitgefächerte und fach­über­greifende Ausbildung in den mathematischen und erziehungswissenschaftlichen Diszi­pli­nen sowie durch die Kombination mit einem Zweit- oder Drittfach auch Tätigkeitsfelder außerhalb des Schuldienstes.

Der erfolgreiche Abschluss der Ersten Staatsprüfung ist Voraussetzung für die Aufnahme des Vorbereitungsdienstes für das entsprechende Lehramt.

Bewerbung

Studienbeginn: Wintersemester
Zulassungsbeschränkt (NCU): ja
Bewerbungsfrist: 02.05. – 15.07.
Bewerbungsportal: AlmaWeb

Weiterführende Informationen finden Sie auf unseren Seiten „Online-Bewerbung” und „Bewerbung für ein Lehramtsstudium”. Bitte beachten Sie dort auch die Hinweise zu den Verbesserungen der Zulassungschancen.

 

Bewerbungsfristen für das Lehramtserweiterungsfach:

Studienbeginn: Wintersemester
Zulassungsbeschränkt (NCU): nein
Bewerbungsfrist: 02.05. – 15.09.
Bewerbungsportal: AlmaWeb

Bitte beachten Sie unbedingt die Voraussetzungen, unter denen ein Lehramtserweiterungsfach aufgenommen werden kann.

 

Internationale Studierende finden Informationen zu den Bewerbungsfristen und zum Bewerbungsverfahren auf der Seite „International”.

Studienangebot im Wintersemester: 3. FS, 5. FS, 7. FS und 9. FS – jeweils zulassungsfrei
Studienangebot im Sommersemester: 2. FS, 4. FS, 6. FS, 8. FS und 10. FS – jeweils zulassungsfrei
Bewerbungsfrist: 02.05. – 15.09. für Wintersemester; 01.12. – 15.03. für Sommersemester
Bewerbungsportal: AlmaWeb
besondere Immatrikulationsvoraussetzungen: Einstufungsformular, phoniatrisches Gutachten, Kombinationsmöglichkeiten der Lehramtsfächer

Diese Informationen gelten auch für das Lehramtserweiterungsfach.
Bitte beachten Sie unbedingt die Voraussetzungen, unter denen ein Lehramtserweiterungsfach aufgenommen werden kann.

Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer Seite „Bewerbung für höhere Fachsemester”.

Internationale Studierende finden Informationen zu den Bewerbungsfristen und zum Bewerbungsverfahren auf der Seite „International”.

Blick in einen Raum der Mathematikfakultät, in dem gerade eine Vorlesung abgehalten wird, Foto: Christian Hüller
Studierende sitzen an Arbeitsplätzen des PC-Pools im Foyer des Neuen Augusteums, Foto: Christian Hüller