Im Studium erwerben Sie grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für eine umfassende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sowie mit Medizinprodukten erforderlich sind. Dies schließt insbesondere die umfassende Information und Beratung der Patientinnen und Patienten sowie Angehörigen über die Anwendung und den Einsatz von Arzneimitteln und Medizinprodukten ein. Die Ausbildung zur Apothekerin oder zum Apotheker wird auf wissenschaftlicher Grundlage arzneimittel– und patientenbezogen durchgeführt.

Auf einen Blick

  • Studienrichtung

    Medizin und Pharmazie
  • Studientyp

    grundständig
  • Abschluss

    Staatsexamen, Diplom
  • Lehrsprache

    Deutsch
  • Studienform

    Vollzeit
  • Studienbeginn

    Wintersemester
  • Zulassungsbeschränkung

    bundesweit zulassungsbeschränkt
  • Regelstudienzeit

    8 Semester

Zugangsvoraussetzungen

Allgemeine Hochschulreife, Fachgebundene Hochschulreife

  • keine besonderen Sprachkenntnisse erforderlich

Inhalte

Die Ausbildung wird durch die gültige Fassung der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) geregelt. Der universitäre Teil des Pharmaziestudiums umfasst acht Semester, die sich in vier Semester Grund- und weitere vier Semester Hauptstudium gliedern.

Im Grundstudium werden Ihnen Grundlagenkenntnisse vermittelt, an dessen Ende der Erste Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung steht.

Während der vorlesungsfreien Zeit absolvieren Sie die achtwöchige Famulatur. Mindestens vier Wochen der Famulatur sind in einer öffentlichen Apotheke zu leisten, die übrige Zeit können wahlweise in einer Krankenhaus- oder Bundeswehrapotheke, der pharmazeutischen Industrie oder einer Arzneimitteluntersuchungsstelle abgeleistet werden.

Im Hauptstudium erhalten Sie vertiefende Kenntnisse in allen für die Ausübung des Berufes erforderlichen Bereichen. Diese bauen auf die im Grundstudium erworbenen Grundlagen auf. Der Zweite Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung findet vor dem Praktischen Jahr statt.

Die nachfolgend aufgeführten Bereiche werden Inhalt Ihres Studiums sein:

  • der Pharmazeutischen Chemie, der Pharmazeutischen Biologie, der Pharmazeutischen Technologie, der Pharmakologie und Toxikologie sowie der Klinische Pharmazie
  • der Herstellung und Eigenschaften von Arzneistoffen
  • der Einteilung und des Aufbaus von Arzneipflanzen sowie der Entstehung und Isolierung ihrer Inhaltsstoffe
  • der Entwicklung und Herstellung von Arzneimitteln in verschiedenen Formen (Tabletten, Tropfen, Salben etc.)
  • der Prüfung von Arzneistoffen und Arzneimitteln sowie der Verpackungs- und Verbandsmaterialien unter Berücksichtigung der geltenden Arzneibücher und anderer rechtlich wirksamer Bestimmungen
  • der Grundlagen der Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie des Menschen
  • der erwünschten und unerwünschten Wirkungen sowie Wechselwirkungen von Arzneimitteln
  • der Information und Beratung von Ärzten und Patienten über Arzneimittel und angrenzende Produkte
  • der Arzneimitteltherapiesicherheit und des Medikationsmanagements zur Optimierung der Wirksamkeit und der Prävention vermeidbarer Risiken in der Arzneimitteltherapie
  • der Pharmakoepidemiologie und der Pharmakoökonomie zur Untersuchung des evidenzbasierten und kosteneffizienten Arzneimitteleinsatzes
  • der Geschichte der Pharmazie
  • der Rechtsgebiete für Apotheker

Das Ziel der Ausbildung besteht darin, Sie wissenschaftlich und praktisch in der Pharmazie auszubilden und somit zur eigenverantwortlichen und selbständigen Berufsausübung zu befähigen. Dies schließt insbesondere auch die umfassende Information und Beratung der Patienten und Angehörigen anderer Heilberufe über die Anwendung und den Einsatz von Arzneimitteln und Medizinprodukten mit ein. Die Ausbildung zur Apothekerin /zum Apotheker wird auf wissenschaftlicher Grundlage Arzneimittel- und Patientenbezogen durchgeführt.

Praktische Ausbildung

In der anschließenden einjährigen praktischen Ausbildung werden die pharmazeutischen Kenntnisse aus dem Studium praktisch angewendet und erweitert. Die praktische Ausbildung ist kein Teil des Hochschulstudiums. Am Ende erfolgt der dritte Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.

Von der praktischen Ausbildung sind mindestens sechs Monate in einer öffentlichen Apotheke, die keine Zweigapotheke ist, zu leisten. Die weiteren sechs Monate können in einer öffentlichen Apotheke, einer Krankenhaus- oder Bundeswehrapotheke, der pharmazeutischen Industrie, einem Universitätsinstitut oder in anderen geeigneten wissenschaftlichen Institutionen einschließlich solchen der Bundeswehr, einer Arzneimitteluntersuchungsstelle oder vergleichbaren Einrichtungen geleistet werden. Drei Monate dieser Ausbildung können auch auf der Station eines Krankenhauses oder Bundeswehrkrankenhauses absolviert werden.

Diplomstudiengang

Nach dem Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung können Sie auf der Grundlage der gültigen Fassung der Ordnung zur Erlangung des Diploms im Studiengang Pharmazie (Diplomprüfungsordnung) der Universität Leipzig eine Diplomarbeit zur Erlangung des akademischen Grades Diplom - Pharmazeut:in angefertigt werden. Der Zeitraum für die Erarbeitung der Diplomarbeit beträgt sechs Monate und umfasst die Anfertigung einer schriftlichen Diplomarbeit sowie einer mündlichen Verteidigung der Arbeit. Die Einschreibung in den Diplomstudiengang Pharmazie an der Universität Leipzig ist dazu bis zum erfolgreichen Abschluss erforderlich. Die Bewerbung erfolgt über die Arbeitsgruppenleiter:innen.

Promotion

Nach Bestehen des zweiten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung können Sie fakultativ mit einem Promotionsstudium zum Anfertigen einer Dissertation zum Erlangen des akademischen Grades „Doktor rer. nat.“ in einem der fünf Fachbereiche

  • Pharmazeutischen Chemie
  • Pharmazeutischen Biologie
  • Pharmazeutischen Technologie
  • Pharmakologie und Toxikologie
  • Klinische Pharmazie

begonnen werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel mindestens drei Jahre. Die Bewerbung erfolgt über die Arbeitsgruppenleiter:innen.

Diese Grafik zeigt den Aufbau des Staatsexamens Pharmazie. Der Aufbau ist auch im Textteil beschrieben.

Das Pharmaziestudium umfasst vier Studienjahre und gliedert sich in ein zweijähriges Grundstudium sowie ein zweijähriges Hauptstudium. An das Studium schließt sich eine einjährige praktische Ausbildung an.

Im Grundstudium werden naturwissenschaftliche Grundlagen erlernt und erste praktische Kenntnisse im Rahmen einer Famulatur erworben. Am Ende erfolgt der erste Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung. Eine achtwöchige Famulatur während der vorlesungsfreien Zeit soll Ihnen die Möglichkeit eröffnen, frühzeitig Einblick in die pharmazeutische Tätigkeit sowie in die Organisation und Betriebsabläufe einer Apotheke zu erhalten.

Im Hauptstudium werden vertiefende Kenntnisse in Pharmazeutischer Chemie, Biologie und Technologie, Pharmakologie, Toxikologie sowie Klinischer Pharmazie erlangt. Am Ende erfolgt der zweite Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.
Im siebenten Semester muss ein Wahlpflichtfach belegt werden. Die Wahl für diesen Kurs kann unter den fünf Fachbereichen Pharmazeutische Chemie, Pharmazeutische Biologie, Pharmazeutische Technologie, Pharmakologie und Toxikologie sowie Klinische Pharmazie getroffen werden.

In der anschließenden einjährigen praktischen Ausbildung werden die pharmazeutischen Kenntnisse aus dem Studium praktisch angewendet und erweitert. Am Ende erfolgt der dritte Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.

  • Lehrapotheke
  • „SkillsLab“ (Übung von praktischen Fertigkeiten beispielsweise in der Arzneimittelanwendung)
  • Visitenteilnahme im Uniklinikum Leipzig
  • Kommunikationsseminar mit praktischem Training
  • Seminare zum Medikations- und Schnittstellenmanagement im interdisziplinären Arzt - Apothekerteam und zur evidenzbasierten Selbstmedikation
  • Tandems aus Studierenden der Medizin und Pharmazie für Patientenfallbesprechungen und Tutorien
  • Öffnung von Wahlfachkursen der Medizin für Pharmaziestudierende

Die Berufseinsatzmöglichkeiten für Apothekerinnen und Apotheker sind sehr vielseitig. Diese sind die wichtigsten:

  • Öffentliche Apotheke, Krankenhausapotheke
  • auf Station eines Krankenhauses
  • Arzneimittel - Herstellung, Qualitätsmanagement
  • Arzneimittelsicherheit - Drug Safety, Pharmacovigilance
  • Arzneimittelzulassung - Drug Regulatory Affairs
  • Medizinische Wissenschaft
  • Marketing und Vertrieb
  • Market Access, Pricing und Outcome Research
  • Gesundheitspolitik
  • Pharma - Projektmanagement
  • Forschung und Entwicklung
  • Formulierungs- und Verfahrensentwicklung
  • Krankenkassen
  • Prüfungsstellen der Ärzte und Krankenkassen
  • Gemeinsame Selbstverwaltung
  • Verbände
  • Medien
  • Bundeswehr
  • Bundesoberbehörde
  • Überwachungsbehörden und Ministerien
  • Amtliche Untersuchungseinrichtungen
  • Universitäten und Hochschulen - Forschung und Lehre
  • PTA - Lehranstalten - Unterricht

Die praktische Ausbildung erfolgt unter Maßgabe der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO).

Ein Auslandsaufenthalt ist grundsätzlich möglich. Er ist von den Studierenden selbst zu organisieren.

Bewerbung

Diese Bewerbung ist nur für den Abschluss „Staatsexamen” möglich.

Studienbeginn: Wintersemester
Zulassungsbeschränkt (NC): ja
Bewerbungsfrist: Mitte April – 31.05. für Altabiturienten; Mitte April – 15.07. für Neuabiturienten
Bewerbungsportal: hochschulstart.de

Beachten Sie unbedingt unsere weiteren Hinweise auf der Seite „Online-Bewerbung”.

Internationale Studierende finden Informationen zu den Bewerbungsfristen und zum Bewerbungsverfahren auf der Seite „International”.

Studienangebot mit dem Abschluss „Staatsexamen”:
Studienangebot im Wintersemester: 3. FS, 5. FS und 7. FS – jeweils NCU
Studienangebot im Sommersemester: 2. FS, 4. FS, 6. FS und 8. FS – jeweils NCU
Bewerbungsfrist: 02.05. – 15.07. für Wintersemester; 01.12. – 15.01. für Sommersemester
Bewerbungsportal: AlmaWeb

Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer Seite „Bewerbung für höhere Fachsemester”.

Internationale Studierende finden Informationen zu den Bewerbungsfristen und zum Bewerbungsverfahren auf der Seite „International”.

 

Studienangebot mit dem Abschluss „Diplom”:
Studienangebot im Wintersemester und im Sommersemester: 9. FS – zulassungsfrei
Bewerbungsfrist: 02.05. – 15.09. für Wintersemester; 01.12. – 15.03. für Sommersemester
Bewerbungsportal: AlmaWeb
besondere Immatrikulationsvoraussetzungen: Nachweis des zweiten Abschnittes der Pharmazeutischen Prüfung sowie eine Betreuererklärung

Internationale Studierende finden Informationen zu den Bewerbungsfristen und zum Bewerbungsverfahren auf der Seite „International”.

Studierende stehen in der Übungsapotheke, Foto: Christian Hüller