Im Studium der Rechtswissenschaften erwerben Sie alle Kenntnisse und Fähigkeiten, die zu rechtswissenschaftlichem Arbeiten, kritischem Denken und zu verantwortlichem juristischen Handeln erforderlich sind. Das Studium umfasst eine Ausbildung auf allen Rechtsgebieten (Bürgerliches Recht, Strafrecht und Öffentliches Recht) einschließlich ihrer geschichtlichen, philosophischen und sozialen Grundlagen sowie ihrer europarechtlichen und internationalen Bezüge.
Auf einen Blick
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Studienrichtung
Rechtswissenschaft -
Studientyp
grundständig -
Abschluss
Staatsexamen -
Lehrsprache
Deutsch -
Studienform
Vollzeit -
Studienbeginn
Wintersemester -
Zulassungsbeschränkung
örtlich zulassungsbeschränkt -
Regelstudienzeit
10 Semester
-
NC
Im letzten Auswahlverfahren erhielten alle Studienbewerberinnen und -bewerber einen Studienplatz.
Video "Das sagen die Studierenden"
Zugangsvoraussetzungen
Allgemeine Hochschulreife, Fachgebundene Hochschulreife
- keine besonderen Sprachkenntnisse erforderlich
Inhalte
Rechtswissenschaft studieren bedeutet, sich mit den Grundlagen gesellschaftlichen Zusammenlebens auseinanderzusetzen und zu lernen, nach welchen Prinzipien und Werten es gestaltet wird. Die Rechtswissenschaft ist also sehr vielseitig und lebensnah und bei weitem nicht so trocken und unzugänglich, wie man es ihr nachsagt – ganz im Gegenteil!
Das Universitätsstudium gliedert sich in ein Pflichtfach- und ein Schwerpunktbereichsstudium. Es bereitet Sie auf die Erste Juristische Prüfung vor und hat die Ausbildung des sog. Einheitsjuristen bzw. der Einheitsjuristin zum Ziel. Sie erwerben alle Kenntnisse und Fähigkeiten, die zu rechtswissenschaftlichem Arbeiten, zu kritischem Denken und zu verantwortlichem juristischen Handeln erforderlich sind.
Im Pflichtfachstudium werden Sie in allen drei Rechtsgebieten ausgebildet:
- Bürgerliches Recht (mit Handels-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht) und im Zivilprozessrecht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Öffentliches Recht: Staats-, Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Europa- und Völkerrecht
Der Lernstoff wird durch Vorlesungen vermittelt und von Arbeitsgemeinschaften begleitet, die in kleinen Gruppen die Technik der juristischen Falllösung üben.
Des Weiteren gehört die Vermittlung von fachbezogenen Fremdsprachenkenntnissen und sogenannten Schlüsselqualifikationen wie z. B. Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Meditation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit dazu. Die Vermittlung erfolgt vorrangig im Zusammenhang mit rechtlichen Problemstellungen und dient vor allem zur Vorbereitung auf die Praxis in juristischen Berufen.
Zusätzlich werden Grundlagenfächer wie Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, Verfassungsgeschichte, Allgemeine Staatslehre, Rechtsvergleichung und Kriminologie angeboten. Sie stellen interdisziplinäre Bezüge zu anderen Fachgebieten her und behandeln die geschichtlichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und rechtsphilosophischen Grundlagen zu den Pflichtfächern.
Im Schwerpunktbereichsstudium setzen Sie sich mit Themen auseinander, die Sie besonders interessieren. Es dient der frühzeitigen Spezialisierung aller Studierenden. Dies bedeutet allerdings keine Festlegung für die spätere Laufbahn.
An der Universität Leipzig können Sie zwischen folgenden Schwerpunktbereichen (SPB) wählen:
- SPB 1: Grundlagen des Rechts
- SPB 2: Staat und Verwaltung - Umwelt, Bauen, Wirtschaft
- SPB 3: Internationaler und Europäischer Privatrechtsverkehr
- SPB 4: Europarecht, Völkerrecht, Menschenrechte
- SPB 5: Bank- und Kapitalmarktrecht
- SPB 6: Kriminalwissenschaften
- SPB 7: Medien- und Informationsrecht
- SPB 8: Rechtsberatung - Rechtsgestaltung - Rechtsdurchsetzung
- SPB 9: Unternehmensrecht
- SPB 10: Arbeitsrecht
- SPB 11: Steuerrecht
- SPB 12: Wettbewerbsrecht und Energierecht
Praktische Studienzeit
In der vorlesungsfreien Zeit sind insgesamt drei Monate (90 Tage) an praktischer Studienzeit zu absolvieren. Diese kann insbesondere bei der Justiz, in der Verwaltung oder in einer Rechtsanwaltskanzlei abgeleistet werden. Praktika können auch im Ausland absolviert werden.
Examensvorbereitung
Ab Ende des sechsten Semesters werden im Rahmen der „Leipziger Examensoffensive" spezielle kostenfreie Veranstaltungen zur Examensvorbereitung und ein wöchentlicher Klausurenkurs angeboten. In dieser Zeit wird der gesamte examensrelevante Stoff wiederholt.
Die Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung dauert in etwa eineinhalb Jahre.
Erste Juristische Prüfung
Das Ziel des Studiums der Rechtswissenschaft ist das erfolgreiche Ablegen der Ersten Juristischen Prüfung (vormals Erstes Staatsexamen). Diese gliedert sich in zwei Teile: Die staatliche Pflichtfachprüfung einerseits und die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung andererseits.
Wer nach dem achten Semester mit der Pflichtfachprüfung beginnt, hat einen Verbesserungsversuch (den sogenannten „Freischuss"). Sofern die Schwerpunktbereichsprüfung vor Ablauf des zehnten Fachsemesters abgelegt wird, besteht auch hier die Möglichkeit eines Verbesserungsversuchs.
Referendariat
An das Universitätsstudium und die bestandene Erste Juristische Prüfung können Sie einen zweijährigen Vorbereitungsdienst anschließen. Dieser kann bei Gerichten und Staatsanwaltschaften, Behörden, Rechtsanwaltschaften und Notariaten, aber auch zum Teil im Ausland abgeleistet werden. Er schließt mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung ab. Mit ihr wird die Befähigung zum Richteramt und zum höheren Verwaltungsdienst erworben. Diese ist auch Voraussetzung für nahezu alle anderen juristischen Berufe (insbesondere den der Rechtsanwältin bzw. des Rechtsanwaltes).
Der Vorbereitungsdienst kann in allen Bundesländern abgeleistet werden. Rechtsreferendar:innen erhalten während des Vorbereitungsdienstes Unterhaltsbeihilfe, die den Lebensunterhalt sichert.
Das Studium der Rechtswissenschaft umfasst fünf Studienjahre. An das Studium schließt sich ein zweijähriges Referendariat an.
In den ersten drei Semestern wird das Pflichtfachstudium absolviert. In dieser Zeit legen Sie die sogenannte Zwischenprüfung ab und erwerben mindestens einen Grundlagenschein.
Darauf folgen sieben Semester Pflichtfach- und Schwerpunkbereichsstudium, welches Sie mit der Ersten Juristischen Prüfung abgeschließen.
Im Pflichtfachstudium besuchen Sie nun die Übungen für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht, im Öffentlichen Recht und im Strafrecht. Hier sind ebenfalls Leistungsnachweise zu erbringen.
Bereits ab dem vierten Semester besteht die Möglichkeit, am LEONIE – Klausurenkurs teilzunehmen. Hierbei lernen Sie frühzeitig, Original - Examensklausuren in verschiedenen Schritten zu bearbeiten.
Das Schwerpunktbereichsstudium absolvieren Sie grundsätzlich neben dem Pflichtfachstudium. Es umfasst mindestens 16 Semesterwochenstunden und wird in der Regel im fünften Fachsemester aufgenommen.
Am Ende des sich anschließenden zweijährigen Referendariats wird die Zweite Juristische Staatsprüfung abgelegt.
Mittlerweile hat Leipzig sich zu einem der attraktivsten Standorte für ein Jura - Studium entwickelt und bietet Ihnen viele Vorzüge:
- zahlreiche Erasmuspartnerschaften mit Möglichkeiten für ein Auslandsstudium
- etabliertes (kostenfreies) Universitätsrepetitorium zur Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung mit wöchentlichem Klausurenkurs (Leipziger Examensoffensive - LEO)
- Verbindung von Theorie und Falltraining vom ersten bis zum letzten Semester
- BAföG - freundlicher Studienplan
- Wahlmöglichkeit zwischen zwölf verschiedenen Schwerpunktbereichen
- zahlreiche Möglichkeiten zur Teilnahme an Moot Courts (simulierten Gerichtsverhandlungen)
- vielfältige Möglichkeiten, sich mit erworbenem Wissen gesellschaftlich zu engagieren (studentische Rechtsberatung, Hochschulpolitik, Studierendenzeitschrift und Radio)
- alle Lehrveranstaltungen auf dem zentralen Campus der Universität im Herzen der Stadt
Das Jura - Studium bereitet Sie auf jeden Beruf vor, der Problemlösungskompetenzen, analytische Fähigkeiten und ein Verständnis für gesellschaftliche, politische und ökonomische Realitäten erfordert.
Die Berufsperspektiven, die Ihnen zwei juristische Staatsexamen (Studium und ggf. Referendariat) eröffnen, sind also sehr vielfältig:
- klassische juristische Laufbahn als Richter:in, Staats- und Rechtsanwältin und -anwalt, Notar:in oder Verwaltungsbeamtin und -beamter im höheren Dienst
- Journalist:in, Mediator:in, Diplomat:in, Politiker:in
- Rechtsberatung und -betreuung von Unternehmen, Verbänden und internationalen Organisationen
- wissenschaftliche Laufbahn in Forschung und Lehre
Um den Berufseinstieg vorzubereiten, sollten Sie schon während des Studiums Kontakte zu möglichen Arbeitgebern aufbauen und über Praktika erste Erfahrungen sammeln. Der Career Service unterstützt Sie gern dabei.
Ein Auslandsaufenthalt ist grundsätzlich möglich. Er ist von den Studierenden selbst zu organisieren.
Bewerbung
Studienbeginn: Wintersemester
Zulassungsbeschränkt (NCU): ja
Bewerbungsfrist: 02.05. – 15.07.
Bewerbungsportal: DoSV
Beachten Sie unbedingt unsere weiteren Hinweise auf der Seite „Online-Bewerbung”.
Internationale Studierende finden Informationen zu den Bewerbungsfristen und zum Bewerbungsverfahren auf der Seite „International”.
Studienangebot im Wintersemester: 3. FS, 5. FS, 7. FS und 9. FS – jeweils zulassungsfrei
Studienangebot im Sommersemester: 2. FS, 4. FS, 6. FS, 8. FS und 10. FS – jeweils zulassungsfrei
Bewerbungsfrist: 02.05. – 15.09. für Wintersemester; 01.12. – 15.03. für Sommersemester
Bewerbungsportal: AlmaWeb
besondere Immatrikulationsvoraussetzungen: Einstufungsformular
Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer Seite „Bewerbung für höhere Fachsemester”.
Internationale Studierende finden Informationen zu den Bewerbungsfristen und zum Bewerbungsverfahren auf der Seite „International”.